Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB

Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB von REHKUGLER & BÜHLER | Immobiliensachverstaendiger.de

 
 
 

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 Baugesetzbuch).

Unsere Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.

 
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    Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

    Als diplomierte Immobiliensachverständige erstellen wir Gutachten gem. der Sachverständigenordnung. Klar. Übersichtlich. Transparent. 

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    Anerkannte Entscheidungs- & Argumentationsgrundlage

     

    • Gegenüber dem Finanzamt
    • Bei Trennung & Scheidung
    • In Erbfällen

     

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    Unabhängige & fachkompetente Experteneinschätzung

    Unsere Gutachten sorgen für Klarheit - und bewahren oft vor Diskussionen und Streit.

Beleihungswertgutachten KEL
 

Auftraggeber

 
  • Private Auftraggeber
  • Immobilienmakler
  • Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
  • Rechtsanwälte
  • Betreuer 
  • Versicherungen
  • Kommunen & Ämter
  • Banken
  • Gerichte & Rechtspfleger
 
Immobilienportfoliobewertung_durch Immobiliensachverständiger Rehkugler-buehler.de Göppingen Ulm Friedrichshafen Ravensburg
 

Anlässe

 
  • Kauf
  • Verkauf
  • Vermietung
  • Schenkung
  • Scheidung / Trennung
  • Erbfall
 

Unabhängigkeit & Neutralität

 
 

 

Als diplomierte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten unterwirft man sich den Verhaltensregeln, die durch die Muster–Sachverständigenverordnung (SVO) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in der jeweils gültigen Fassung vorgegeben wird, ohne das wir selbst öffentlich bestellt und vereidigt wären.

Der Sachverständige hat seine Aufträge unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik und Erfahrung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Sachverständigen zu erfüllen.
Er hat seine Gutachten unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch zu erstellen. Die Gutachten sind systematisch aufzubauen, übersichtlich zu gliedern, nachvollziehbar zu begründen und auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Die Pflichten der Sachverständigen sind demnach folgende:
Persönliche Aufgabenerfüllung: Der Sachverständige erstattet Gutachten in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften zur Vorbereitung von Gutachten (§ 9 SVO). Soweit Leistungen gemeinsam erbracht werden, wird dies im Gutachten kenntlich gemacht (§11 SVO).

 

Häufige Fragen

 

Was ist ein Verkehrswertgutachten bzw. Marktwertgutachten?

Das Verkehrswertgutachten wird gelegentlich auch als Marktwertgutachten bzw. Vollgutachten bezeichnet. Es liegt aber ein und dasselbe Gutachten vor. Bei der Erstellung des Gutachtens halten wir uns eng an den § 194 BauGB, berücksichtigen somit normierte und standardisierte Verfahren. Selbstverständlich unabhänging, weisungsfrei und gewissenhaft im Sinne größter Neutralität.

Der Verkehrswert bzw. Marktwert wird in § 194 BauGB wie folgt definiert: Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Grundsteuergutachten
Verkehrswertgutachten

Gem. § 194 BauGB

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Mitglied in allen Standesverbänden: IVD e.V., BVS e.V. BQI. e.V. und TEGoVA

Kostenfreies Erstgespräch

Kostenfreie Angebotsunterlagen

Keine Fahrtkosten

Kurzfristige Ortstermine 

Digitaler Kundenordner mit vollständiger Transparenz

Termin- und Dringlichkeitsbearbeitungen gegen Aufpreis

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Gute Gründe für uns

Die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“, „Gutachter“ oder „Experte“ sind nicht gesetzlich geschützt.

Ein Qualitätsgarant ist die Auszeichnung als Diplom-Sachverständiger (DIA). Diese ist an ein mehrjähriges Studium und zahlreiche Grundvoraussetzungen gebunden, die ein Sachverständiger erfüllen muss. Darüber hinaus sind wir nach DIN 17024- sowie TEGoVA-zertifiziert.

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Stichhaltige Ergebnisse

Ob Kauf- oder Verkaufsentscheidung, ein Gutachten von diplomierten Immobiliensachverständigen hat Gewicht, beugt Diskussionen vor und sorgt für Klarheit. Viele Sachverständige sind "Einzelkämpfer", ein Team ist hier immer kompetenter und es kann auf mehr Erfahrung zurückgegriffen werden, eine gebündelte Kompetenz. Als anspruchsvoller Eigentümer einer Immobilie wissen Sie, wie bedeutend eine umfassende Sicht auf die Immobilie ist. 

DIN 17204 zertifiziert

Eine DIN EN ISO 17024 ZErtifizierung über die DIA zert Consulting AG liegt vor. Für alle Immobilienarten (auch Spezialimmobilien) 

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Transparenz & Unabhängigkeit

Als unbeteiligte Dritte sind wir zur Objektivität verpflichtet und sorgen so für maximale Transparenz. Ihre Interessen sind unser Fokus.

Wir erstellen die Gutachten:

Diplom-Sachverständige (DIA)

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Ausbildung & Erfahrung

Es gibt nicht nur den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger (ö. b. u. v.) sondern Jedermann darf sich "Sachverständiger" nennen. Wir haben unser Handwerk studiert an der renommierten Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg. Zusätzlich sind wir studierte und ausgebildete FinanzwirteImmobilienwirte, Betriebswirte und Immobilienverwalter. 

Recognised European Valuer (TEGoVA)

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Stichhaltige Ergebnisse

Ob Kauf- oder Verkaufsentscheidung, ein Gutachten von diplomierten Immobiliensachverständigen hat Gewicht, beugt Diskussionen vor und sorgt für Klarheit. Viele Sachverständige sind "Einzelkämpfer", ein Team ist hier immer kompetenter und es kann auf mehr Erfahrung zurückgegriffen werden, eine gebündelte Kompetenz. Als anspruchsvoller Eigentümer einer Immobilie wissen Sie, wie bedeutend eine umfassende Sicht auf die Immobilie ist. 

IVD e.V. Verbandsmitglied

Vorsicht: Die Zertifizierungsstelle muss von der DAkkS akkreditiert sein. Es gibt viele Sachverständige die mit einer DIN 17024 Zertifizierung werben von zweifelhaften Anbietern welche dort nicht gelistet sind. 

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Stichhaltige Ergebnisse

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BVS e.V. Verbandsmitglied

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Stichhaltige Ergebnisse

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DIN 17024 Zertifizierungsnachweis

Praxisfälle

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Grundsteuergutachten / Qualifizierte Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.

Seit März 2023 erstellen wir auch immer häufiger sog. "Grundsteuer Gutachten" bzw. "Bodenwertgutachten" auch als "Qualifizierte Gutachten" bekannt - genauer: ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ermöglicht durch die Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4, dass ein qualifiziertes Gutachten eingereicht werden kann, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30 % von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.Schritt 1: Wir prüfen, ob eine Abweichung > 30% vorliegt.Schritt 2: Wir erstellen ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStGAls DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unterstützen wir Sie hierbei.Wir haben hierzu eine spezielle Website eingerichtet, schauen Sie vorbei auf: Weiterbildung & Netzwerk

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Weiterbildung & Netzwerk

Um immer auf den neusten Stand zu bleiben, sind für uns der Erfahrungsaustausch mit anderen Kollegen und die ständige Fort- und Weiterbildung von höchster Priorität. Dabei schätzen die Kunden und Mandanten die Erfahrung, starke Netzwerke und insbesondere die Leidenschaft für das Thema Immobilie. Wir sind Immobilien-Enthusiasten und analysieren Ihre Immobilie, als wäre sie unsere eigene. 

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Grundsteuergutachten / Qualifizierte Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.

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