IMMOBILIENSACHVERSTAENDIGER.DE | Professionelle Immobilienbewertung
GUnabhängige Immobiliengutachten. Zertifizierte Sachverständige. Anerkannte Fachkompetenz. Mitglied in den Berufsverbänden.
Gutachter mit allen gängigen Zertifizierungen (bspw. DIN EN/ISO IEC 17024-, TEGoVA, DIA, DEKRA, CIS HypZert F)
Gutachter mit allen gängigen Zertifizierungen bspw. DIN EN/ISO IEC 17024-, TEGoVA-, DIA-, ISV-, DEKRA-, CIS HypZert (F)
Mitglied in den wichtigsten Standesverbänden: IVD e.V., BVS e.V. BQI. e.V. und TEGoVA
Kostenfreies Erstgespräch
Kostenfreie Angebotsunterlagen
Keine Fahrtkosten
Kurzfristige Ortstermine
Digitaler Kundenordner mit vollständiger Transparenz
Termin- und Dringlichkeitsbearbeitungen gegen Aufpreis
Allg. Servicedienstleistungen (Unterlagenorganisation, Energieausweise, Wohnflächenberechnungen etc.)
Sonderwünsche, Szenariorechnungen, Spezialsachverhalte, Rechte & Belastungen möglich.
Sehr großes Netzwerk für Spezial-/Problemfälle
Sie Suchen einen Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter? Wir sind Immobiliengutachter und führen Immobilienbewertungen durch. Neben Sachverständigen Stellungnahmen (Kurzgutachten) erstellen wir Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB. Der Rat eines diplomierten Sachverständigen ist in vielerlei Situationen ratsam. Die Prüfung vor einem Ankauf bewahrt vor kostspieligen Fehlern oder aber kann für deutliche Mehrerlöse sorgen, sofern Optimierungsempfehlungen wahrgenommen werden. Ob für Sie ein Vollgutachten (Verkehrswertgutachten oder Beleihungwertgutachten) oder auch nur eine Sachverständige Stellungnahme bzw. ein Kurzgutachten erforderlich ist, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen über unsere Dienstleistungen und Gutachten.
KONTAKTFORMULAR
Schildern Sie für eine optimale Beratung Ihre Ausgangssituation und das Bewertungsvorhaben
Standard-Immobiliengutachten
Bewertungsanlässe
Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.
- Gutachten für Kauf / Verkauf
- Gutachten bei Vermietung
- Gutachten bei Beleihung
Verwendungszweck
- Kauf
- Verkauf
- Vermietung
- Schenkung
- Scheidung / Trennung
- Erbfall
Einreichung bei:
- bei Finanzamt
- Gerichten
- Banken
- Makler
- Rechtsanwalt
Umfang
Regelmäßig mehr als 80 Seiten.
Unsere Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.
Bewertungsanlässe
Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.
Verwendungszweck
- Kauf
- Verkauf
- Vermietung
- Schenkung
- Scheidung / Trennung
- Erbfall
Einreichung bei:
- bei Finanzamt
- Gerichten
- Banken
- Makler
- Rechtsanwalt
Umfang
Regelmäßig mehr als 80 Seiten.
Unsere Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.
Bewertungsanlässe
Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.
Verwendungszweck
- Kauf
- Verkauf
- Vermietung
- Schenkung
- Scheidung / Trennung
- Erbfall
Einreichung bei:
- bei Finanzamt
- Gerichten
- Banken
- Makler
- Rechtsanwalt
Umfang
Regelmäßig mehr als 80 Seiten.
Unsere Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.
Bewertungsanlässe
Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.
Verwendungszweck
- Kauf
- Verkauf
- Vermietung
- Schenkung
- Scheidung / Trennung
- Erbfall
Einreichung bei:
- bei Finanzamt
- Gerichten
- Banken
- Makler
- Rechtsanwalt
Umfang
Regelmäßig mehr als 80 Seiten.
Unsere Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.
Sonder-Immobiliengutachten
Bewertungsanlässe
- Ungünstiger oder extremer Zuschnitt (schlechter Schnitt bzw. Form des Grundstücks)
- Deutliche oder extreme Hanglage/Topographie
- Allgemein ungünstige Größe (sehr groß oder sehr klein im Verhältnis zur Nachbarschaft, Vorderland, Hinterland, Garten am Haus
- Ungünstige Lage mit Einwirkungen durch Emissionen wie Lärm, Feinstaub: Lage an einer viel-/stark befahrenen Straß
- Kontaminierter Boden (Altlasten etc.)
Verwendungszweck
Seit März 2023 erstellen wir auch immer häufiger sog. Grundsteuergutachten.
Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ermöglicht durch die Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4, dass ein qualifiziertes Gutachten eingereicht werden kann, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30 % von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.
Gute Chancen den „richtigen“ oder „tatsächlichen“ Bodenwert zu bestimmen besteht dann, wenn der Wert eines Grundstücks um mindestens 30 Prozent vom Bodenrichtwert abweicht.
"Grundsteuer Gutachten" bzw. "Bodenwertgutachten" auch als "Qualifizierte Gutachten" bekannt - genauer: ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.
Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ermöglicht durch die Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4, dass ein qualifiziertes Gutachten eingereicht werden kann, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30 % von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.
Schritt 1: Wir prüfen, ob eine Abweichung > 30% vorliegt.
Schritt 2: Wir erstellen ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG
Als DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unterstützen wir Sie hierbei.
Wir haben hierzu eine spezielle Website eingerichtet, schauen Sie vorbei auf: www.grundsteuergutachten.com
Umfang
Vollständiges Gutachten (ca. 35 Seiten) mit Ortstermin.
Bewertungsanlässe
Ihre Wohnung oder Ihr Haus ist vor dem Jahr 1990 gebaut. Typischer Weise ist der Zustand baujahrestypisch oder schlechter.
Verwendungszweck
"Grundsteuer Gutachten" bzw. "Bodenwertgutachten" auch als "Qualifizierte Gutachten" bekannt - genauer: ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.
Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ermöglicht durch die Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4, dass ein qualifiziertes Gutachten eingereicht werden kann, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30 % von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.
Schritt 1: Wir prüfen, ob eine Abweichung > 30% vorliegt.
Schritt 2: Wir erstellen ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG
Als DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unterstützen wir Sie hierbei.
Wir haben hierzu eine spezielle Website eingerichtet, schauen Sie vorbei auf: www.grundsteuergutachten.com
Umfang
Vollständiges Gutachten (ca. 35 Seiten) mit Ortstermin.
Bewertungsanlässe
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Verwendungszweck
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Umfang
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Bewertungsanlässe
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Verwendungszweck
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Umfang
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Financial Due Diligence
Bewertungsanlässe
Seit März 2023 erstellen wir auch immer häufiger sog. "Grundsteuer Gutachten" bzw. "Bodenwertgutachten" auch als "Qualifizierte Gutachten" bekannt - genauer: ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.
Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ermöglicht durch die Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4, dass ein qualifiziertes Gutachten eingereicht werden kann, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30 % von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.
Schritt 1: Wir prüfen, ob eine Abweichung > 30% vorliegt.
Schritt 2: Wir erstellen ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG
Als DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unterstützen wir Sie hierbei.
Wir haben hierzu eine spezielle Website eingerichtet, schauen Sie vorbei auf:
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Umfang
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Bewertungsanlässe
Seit März 2023 erstellen wir auch immer häufiger sog. "Grundsteuer Gutachten" bzw. "Bodenwertgutachten" auch als "Qualifizierte Gutachten" bekannt - genauer: ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.
Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ermöglicht durch die Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4, dass ein qualifiziertes Gutachten eingereicht werden kann, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30 % von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.
Schritt 1: Wir prüfen, ob eine Abweichung > 30% vorliegt.
Schritt 2: Wir erstellen ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG
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Umfang
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Seit März 2023 erstellen wir auch immer häufiger sog. "Grundsteuer Gutachten" bzw. "Bodenwertgutachten" auch als "Qualifizierte Gutachten" bekannt - genauer: ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.
Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ermöglicht durch die Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4, dass ein qualifiziertes Gutachten eingereicht werden kann, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30 % von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.
Schritt 1: Wir prüfen, ob eine Abweichung > 30% vorliegt.
Schritt 2: Wir erstellen ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG
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Umfang
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Seit März 2023 erstellen wir auch immer häufiger sog. "Grundsteuer Gutachten" bzw. "Bodenwertgutachten" auch als "Qualifizierte Gutachten" bekannt - genauer: ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.
Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ermöglicht durch die Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4, dass ein qualifiziertes Gutachten eingereicht werden kann, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30 % von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.
Schritt 1: Wir prüfen, ob eine Abweichung > 30% vorliegt.
Schritt 2: Wir erstellen ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG
Als DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unterstützen wir Sie hierbei.
Wir haben hierzu eine spezielle Website eingerichtet, schauen Sie vorbei auf:
Verwendungszweck
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Umfang
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Technical Due Diligence
Accordion Item #1
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Unterlagenprüfung
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Accordion Item #1
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Accordion Item #2
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Hintergrund & Definition
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Accordion Item #2
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Accordion Item #2
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Bauunterlagen / Behördendokumente
Accordion Item #1
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Accordion Item #2
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Accordion Item #1
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Accordion Item #2
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Grundbuchauszug
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Altlastenauskunft
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Accordion Item #1
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Accordion Item #2
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Verkaufsunterstützung
Sonderthemen & Spezialseiten
Festpreisgutachten:
Restnutzungsdauergutachten:
Kaufpreisaufteilung
Praxisfälle
- Schenkung & Vorweggenommene Erbschaft
- Erbschaft und Nachfolge
- Scheidungen & Trennungen
- Auflösung von Erbengemeinschaften
Auftraggeber
- Private Auftraggeber
- Immobilienmakler
- Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
- Rechtsanwälte
- Betreuer
- Versicherungen
- Kommunen & Ämter
- Banken
- Gerichte & Rechtspfleger
Gewerbliche Objekte
- Industriehallen
- Gewerbeparke
- Ganze Weiler mit Wohnhäuser nebst Kirche
- Hotels
- Supermärkte und Fachmarktzentren
- Sonderobjekte
- Einzelhandelsflächen
Wohnwirtschaftliche Objekte
- Eigentumswohnugnen
- Mehrfamilienhäuser bis 85 Einheiten
- Seegrundstücke
- Häfen
- Ein-/Zweifamilienwohnhäuser
Gute Gründe für uns
Die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“, „Gutachter“ oder „Experte“ sind nicht gesetzlich geschützt.
Ein Qualitätsgarant ist die Auszeichnung als Diplom-Sachverständiger (DIA). Diese ist an ein mehrjähriges Studium und zahlreiche Grundvoraussetzungen gebunden, die ein Sachverständiger erfüllen muss. Darüber hinaus sind wir nach DIN 17024- sowie TEGoVA-zertifiziert.
Das Gespräch mit dem zertifizierten Immobiliengutachter lohnt immer - ist doch eine kostenfreie telefonische Erstberatung immer selbstverständlich. Grundsätzlich gilt: Bei hohen Immobilienwerten ist Expertise unabdingbar, sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Das Gutachten ist Ihr Fahrplan, es muss zu 100 % verwendbar sein. Auch knifflige Fälle sind bei uns an der Tagesordnung. Da wir unser Thema mit Herzblut leben, helfen wir Ihnen gerne. Wir wissen, dass mit Ihrem Grundbesitz weit mehr verbunden ist, als bloße Zahlen es ausdrücken können. Es geht um Jahre harter Arbeit und Entbehrungen für das Haus aber auch um die Menschen dahinter. Es geht oft auch um ein Lebenswerk, dass es zu bewahren gilt.
Marc-Emanuel Bühler REV, Geschäftsführer, Head of Valuation
M.A. in Management | B.A. in BWL | Dipl.-Immobilienwirt (DIA) | Dipl.-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung v. bebauten & unbebauten Grundstücken, für Mieten, Pachten sowie Beleihungswertermittlung | DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliensachverständiger DIAZert (LF) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten | Recognised European Valuer REV (TEGoVA) | Immobilienverwalter (IHK) | SAP cert. Associate | DEKRA-geprüfter Bauschadenbewerter
Neutralität & Transparenz
Als unbeteiligte Dritte sind wir zur Objektivität verpflichtet und sorgen so für maximale Transparenz. Ihre Interessen sind unser Fokus.
Wir erstellen die Gutachten:
- weisungsfrei
- unabhängig
- gewissenhaft und
- unparteiisch nach § 8 Sachverständigenordnung (SVO)
DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung
Vorsicht: Die Zertifizierungsstelle muss von der DAkkS akkreditiert sein. Es gibt viele Sachverständige die mit einer DIN 17024 Zertifizierung werben von zweifelhaften Anbietern welche dort nicht gelistet sind.
Ausbildung
Es gibt nicht nur den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger (ö. b. u. v.) sondern Jedermann darf sich "Sachverständiger" nennen. Wir haben unser Handwerk studiert an der renommierten Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg. Zusätzlich sind wir studierte und ausgebildete Finanzwirte, Immobilienwirte, Betriebswirte und Immobilienverwalter.
Erfahrung
Erstkontakt (gerne via Mail)
Referenzen
Es gibt nicht nur den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger (ö. b. u. v.) sondern Jedermann darf sich "Sachverständiger" nennen. Wir haben unser Handwerk studiert an der renommierten Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg. Zusätzlich sind wir studierte und ausgebildete Finanzwirte, Immobilienwirte, Betriebswirte und Immobilienverwalter.
Mitglied in den Berufsverbänden
Erstkontakt (gerne via Mail)
Verbandsmitgliedschaften
Als unbeteiligte Dritte sind wir zur Objektivität verpflichtet und sorgen so für maximale Transparenz. Ihre Interessen sind unser Fokus.
Wir erstellen die Gutachten:
- weisungsfrei
- unabhängig
- gewissenhaft und
- unparteiisch nach § 8 Sachverständigenordnung (SVO)
Erfahrung
Erstkontakt (gerne via Mail)
Stichhaltige Ergebnisse
Ob Kauf- oder Verkaufsentscheidung, ein Gutachten von diplomierten Immobiliensachverständigen hat Gewicht, beugt Diskussionen vor und sorgt für Klarheit. Viele Sachverständige sind "Einzelkämpfer", ein Team ist hier immer kompetenter und es kann auf mehr Erfahrung zurückgegriffen werden, eine gebündelte Kompetenz. Als anspruchsvoller Eigentümer einer Immobilie wissen Sie, wie bedeutend eine umfassende Sicht auf die Immobilie ist.
Transparenz & Unabhängigkeit
Als unbeteiligte Dritte sind wir zur Objektivität verpflichtet und sorgen so für maximale Transparenz. Ihre Interessen sind unser Fokus.
Wir erstellen die Gutachten:
- weisungsfrei
- unabhängig
- gewissenhaft und
- unparteiisch nach § 8 Sachverständigenordnung (SVO)
DIN 17204 zertifiziert
Eine DIN EN ISO 17024 ZErtifizierung über die DIA zert Consulting AG liegt vor. Für alle Immobilienarten (auch Spezialimmobilien)
Diplom-Sachverständige (DIA)
Recognised European Valuer (TEGoVA)
Diplom-Sachverständige (DIA)
Für Sie vor Ort
Ihr Vorteil: Grundsätzlich kostenfreie Anfahrt!
Nordwest
- Hamburg | Tel. 040 / 57309958
- Bremen | Tel. 0421 / 40886345
Südwest
- GÖPPINGEN: 07161 / 9163517, Am Autohof 29, 73037 Göppingen
- Pforzheim | Tel. 07231-6089904
- Stuttgart | Te.: 0711 / 34208953
- Ulm | Tel. 0731 / 14115636
- Biberach | Tel.: 07351 / 5399952
- Konstanz | 07533 / 9192638
- Schwäbisch Gmünd | 07171 / 9782914
- Friedrichshafen | 07541 / 9789824
Nordost
- Berlin | Tel. 030 / 57710573
Südost
- Würzburg
- Nürnberg
- München
- Augsburg
- Kempten