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DIAZert_Diplomierter und zertifizierter Immobiliensachverständiger Marc Bühler Rehkugler-buehler.de
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IMMOBILIENSACHVERSTAENDIGER.DE | Professionelle Immobilienbewertung

GUnabhängige Immobiliengutachten. Zertifizierte Sachverständige. Anerkannte Fachkompetenz. Mitglied in den Berufsverbänden.

Gutachter mit allen gängigen Zertifizierungen (bspw. DIN EN/ISO IEC 17024-, TEGoVA, DIA, DEKRA, CIS HypZert F)

Gutachter mit allen gängigen Zertifizierungen bspw. DIN EN/ISO IEC 17024-, TEGoVA-, DIA-, ISV-, DEKRA-, CIS HypZert (F)

Mitglied in den wichtigsten Standesverbänden: IVD e.V., BVS e.V. BQI. e.V. und TEGoVA

Kostenfreies Erstgespräch

Kostenfreie Angebotsunterlagen

Keine Fahrtkosten

Kurzfristige Ortstermine 

Digitaler Kundenordner mit vollständiger Transparenz

Termin- und Dringlichkeitsbearbeitungen gegen Aufpreis

Allg. Servicedienstleistungen (Unterlagenorganisation, Energieausweise, Wohnflächenberechnungen etc.)

Sonderwünsche, Szenariorechnungen, Spezialsachverhalte, Rechte & Belastungen möglich.

Sehr großes Netzwerk für Spezial-/Problemfälle

Sie Suchen einen Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter? Wir sind Immobiliengutachter und führen Immobilienbewertungen durch. Neben Sachverständigen Stellungnahmen (Kurzgutachten) erstellen wir Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB. Der Rat eines diplomierten Sachverständigen ist in vielerlei Situationen ratsam. Die Prüfung vor einem Ankauf bewahrt vor kostspieligen Fehlern oder aber kann für deutliche Mehrerlöse sorgen, sofern Optimierungsempfehlungen wahrgenommen werden. Ob für Sie ein Vollgutachten (Verkehrswertgutachten oder Beleihungwertgutachten) oder auch nur eine Sachverständige Stellungnahme bzw. ein Kurzgutachten erforderlich ist, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen über unsere Dienstleistungen und Gutachten.

KONTAKTFORMULAR

Schildern Sie für eine optimale Beratung Ihre Ausgangssituation und das Bewertungsvorhaben

Standard-Immobiliengutachten

Grundsteuergutachten
Verkehrswertgutachten

Gemäß § 194 BauGB

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.

  • Gutachten für Kauf / Verkauf
  • Gutachten bei Vermietung
  • Gutachten bei Beleihung
  • Kauf
  • Verkauf
  • Vermietung
  • Schenkung
  • Scheidung / Trennung
  • Erbfall

Einreichung bei:

  • bei Finanzamt
  • Gerichten
  • Banken
  • Makler
  • Rechtsanwalt

Regelmäßig mehr als 80 Seiten.

Unsere Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.

 
Grundsteuergutachten
Beleihungswertgutachten

Gemäß & 16 PfandBG

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.

  • Kauf
  • Verkauf
  • Vermietung
  • Schenkung
  • Scheidung / Trennung
  • Erbfall

Einreichung bei:

  • bei Finanzamt
  • Gerichten
  • Banken
  • Makler
  • Rechtsanwalt

Regelmäßig mehr als 80 Seiten.

Unsere Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.

 
Vollgutachten
Kurzgutachten

Orientierung an § 194 BauGB

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.

  • Kauf
  • Verkauf
  • Vermietung
  • Schenkung
  • Scheidung / Trennung
  • Erbfall

Einreichung bei:

  • bei Finanzamt
  • Gerichten
  • Banken
  • Makler
  • Rechtsanwalt

Regelmäßig mehr als 80 Seiten.

Unsere Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.

 
Grundsteuergutachten
Mietwertgutachten

Auch Typengutachten möglich

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.

  • Kauf
  • Verkauf
  • Vermietung
  • Schenkung
  • Scheidung / Trennung
  • Erbfall

Einreichung bei:

  • bei Finanzamt
  • Gerichten
  • Banken
  • Makler
  • Rechtsanwalt

Regelmäßig mehr als 80 Seiten.

Unsere Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.

 

Sonder-Immobiliengutachten

Grundsteuergutachten
Qualifizierte Gutachten

Gem. § 194 BauGB

  • Ungünstiger oder extremer Zuschnitt (schlechter Schnitt bzw. Form des Grundstücks)
  • Deutliche oder extreme Hanglage/Topographie
  • Allgemein ungünstige Größe (sehr groß oder sehr klein im Verhältnis zur Nachbarschaft, Vorderland, Hinterland, Garten am Haus
  • Ungünstige Lage mit Einwirkungen durch Emissionen wie Lärm, Feinstaub: Lage an einer viel-/stark befahrenen Straß
  • Kontaminierter Boden (Altlasten etc.)

Seit März 2023 erstellen wir auch immer häufiger sog. Grundsteuergutachten.

Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ermöglicht durch die Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4, dass ein qualifiziertes Gutachten eingereicht werden kann, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30 % von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.

Gute Chancen den „richtigen“ oder „tatsächlichen“ Bodenwert zu bestimmen besteht dann, wenn der Wert eines Grundstücks um mindestens 30 Prozent vom Bodenrichtwert abweicht.

"Grundsteuer Gutachten" bzw. "Bodenwertgutachten" auch als "Qualifizierte Gutachten" bekannt - genauer: ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.

Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ermöglicht durch die Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4, dass ein qualifiziertes Gutachten eingereicht werden kann, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30 % von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.

Schritt 1: Wir prüfen, ob eine Abweichung > 30% vorliegt.

Schritt 2: Wir erstellen ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG

Als DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unterstützen wir Sie hierbei.

Wir haben hierzu eine spezielle Website eingerichtet, schauen Sie vorbei auf: www.grundsteuergutachten.com

Vollständiges Gutachten (ca. 35 Seiten) mit Ortstermin. 

Vollgutachten
Restnutzungsdauer-Gutachten

Gem. § 194 BauGB

Ihre Wohnung oder Ihr Haus ist vor dem Jahr 1990 gebaut. Typischer Weise ist der Zustand baujahrestypisch oder schlechter.

"Grundsteuer Gutachten" bzw. "Bodenwertgutachten" auch als "Qualifizierte Gutachten" bekannt - genauer: ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.

Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ermöglicht durch die Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4, dass ein qualifiziertes Gutachten eingereicht werden kann, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30 % von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.

Schritt 1: Wir prüfen, ob eine Abweichung > 30% vorliegt.

Schritt 2: Wir erstellen ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG

Als DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unterstützen wir Sie hierbei.

Wir haben hierzu eine spezielle Website eingerichtet, schauen Sie vorbei auf: www.grundsteuergutachten.com

Vollständiges Gutachten (ca. 35 Seiten) mit Ortstermin. 

Kaufpreisaufteilung
Kaufpreisaufteilung

Gem. § 194 BauGB

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Baugutachten Titelblatt
Baugutachten

Gutachten über den Bauzustand

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Financial Due Diligence

zertifizierter Immobiliengutachter Rehkugler Bühler
Immobilienberatung

Seit März 2023 erstellen wir auch immer häufiger sog. "Grundsteuer Gutachten" bzw. "Bodenwertgutachten" auch als "Qualifizierte Gutachten" bekannt - genauer: ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.

Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ermöglicht durch die Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4, dass ein qualifiziertes Gutachten eingereicht werden kann, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30 % von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.

Schritt 1: Wir prüfen, ob eine Abweichung > 30% vorliegt.

Schritt 2: Wir erstellen ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG

Als DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unterstützen wir Sie hierbei.

Wir haben hierzu eine spezielle Website eingerichtet, schauen Sie vorbei auf: 

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Portfoliobewertungen

Seit März 2023 erstellen wir auch immer häufiger sog. "Grundsteuer Gutachten" bzw. "Bodenwertgutachten" auch als "Qualifizierte Gutachten" bekannt - genauer: ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.

Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ermöglicht durch die Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4, dass ein qualifiziertes Gutachten eingereicht werden kann, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30 % von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.

Schritt 1: Wir prüfen, ob eine Abweichung > 30% vorliegt.

Schritt 2: Wir erstellen ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG

Als DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unterstützen wir Sie hierbei.

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Grünfläche
Rechte & Belastungen

Seit März 2023 erstellen wir auch immer häufiger sog. "Grundsteuer Gutachten" bzw. "Bodenwertgutachten" auch als "Qualifizierte Gutachten" bekannt - genauer: ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.

Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ermöglicht durch die Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4, dass ein qualifiziertes Gutachten eingereicht werden kann, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30 % von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.

Schritt 1: Wir prüfen, ob eine Abweichung > 30% vorliegt.

Schritt 2: Wir erstellen ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG

Als DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unterstützen wir Sie hierbei.

Wir haben hierzu eine spezielle Website eingerichtet, schauen Sie vorbei auf: 

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Investitionsrechnungen

Seit März 2023 erstellen wir auch immer häufiger sog. "Grundsteuer Gutachten" bzw. "Bodenwertgutachten" auch als "Qualifizierte Gutachten" bekannt - genauer: ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.

Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ermöglicht durch die Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4, dass ein qualifiziertes Gutachten eingereicht werden kann, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30 % von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.

Schritt 1: Wir prüfen, ob eine Abweichung > 30% vorliegt.

Schritt 2: Wir erstellen ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG

Als DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unterstützen wir Sie hierbei.

Wir haben hierzu eine spezielle Website eingerichtet, schauen Sie vorbei auf: 

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Technical Due Diligence

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Hauskaufberatung

Gem. § 194 BauGB

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RB00143X
Gebäudethermographie

Gem. § 194 BauGB

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RB00595X
Beweissicherungen

Vorsorgliches Beweissicherungsverfahren

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Grundsteuergutachten
Stellungnahmen

Gem. § 194 BauGB

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Bauunterlagen / Behördendokumente

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Grundrisse / 3D-Darstellungen

Vom Grundriss zur begehbaren Visualisierung

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Muster-Wohnflaechenberechnung-153x300
Wohnflächenberechnung

Vom Aufmaß zum 2D/3D-Grundriss

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Vollgutachten
Unterlagenorganisation

Von A-Z, aus einer Hand

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Energieausweise

Vom Energieberater & Energieeffizienzexperten

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Verkaufsunterstützung

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Verkaufsunterstützung

Unterstützend oder als Makler

Vollgutachten
Unterlagenorganisation

Von A-Z aus einer Hand

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Objektoptimierung

Oftmals gibt es Probleme zu lösen

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Objektübergaben

Begleitung , Beratung, Abnahme

Sonderthemen & Spezialseiten

Festpreisgutachten:

www.immobilien-gutachten.de

Grundsteuergutachten:

www.grundsteuergutachten.com

 

 

Restnutzungsdauergutachten:

www.restnutzungsdauergutachten.immobilien

Praxisfälle
  • Schenkung & Vorweggenommene Erbschaft
  • Erbschaft und Nachfolge
  • Scheidungen & Trennungen
  • Auflösung von Erbengemeinschaften
Auftraggeber
  • Private Auftraggeber
  • Immobilienmakler
  • Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
  • Rechtsanwälte
  • Betreuer
  • Versicherungen
  • Kommunen & Ämter
  • Banken
  • Gerichte & Rechtspfleger
Gewerbliche Objekte
  • Industriehallen 
  • Gewerbeparke
  • Ganze Weiler mit Wohnhäuser nebst Kirche
  • Hotels
  • Supermärkte und Fachmarktzentren
  • Sonderobjekte 
  • Einzelhandelsflächen
Wohnwirtschaftliche Objekte
  • Eigentumswohnugnen
  • Mehrfamilienhäuser bis 85 Einheiten
  • Seegrundstücke
  • Häfen
  • Ein-/Zweifamilienwohnhäuser

Gute Gründe für uns

Die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“, „Gutachter“ oder „Experte“ sind nicht gesetzlich geschützt.

Ein Qualitätsgarant ist die Auszeichnung als Diplom-Sachverständiger (DIA). Diese ist an ein mehrjähriges Studium und zahlreiche Grundvoraussetzungen gebunden, die ein Sachverständiger erfüllen muss. Darüber hinaus sind wir nach DIN 17024- sowie TEGoVA-zertifiziert.

Das Gespräch mit dem zertifizierten Immobiliengutachter lohnt immer - ist doch eine kostenfreie telefonische Erstberatung immer selbstverständlich. Grundsätzlich gilt: Bei hohen Immobilienwerten ist Expertise unabdingbar, sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Das Gutachten ist Ihr Fahrplan, es muss zu 100 % verwendbar sein. Auch knifflige Fälle sind bei uns an der Tagesordnung. Da wir unser Thema mit Herzblut leben, helfen wir Ihnen gerne. Wir wissen, dass mit Ihrem Grundbesitz weit mehr verbunden ist, als bloße Zahlen es ausdrücken können. Es geht um Jahre harter Arbeit und Entbehrungen für das Haus aber auch um die Menschen dahinter. Es geht oft auch um ein Lebenswerk, dass es zu bewahren gilt.

Marc-Emanuel Bühler REV, Geschäftsführer, Head of Valuation

M.A. in Management | B.A. in BWL | Dipl.-Immobilienwirt (DIA) | Dipl.-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung v. bebauten & unbebauten Grundstücken, für Mieten, Pachten sowie Beleihungswertermittlung | DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliensachverständiger DIAZert (LF) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten | Recognised European Valuer REV (TEGoVA) | Immobilienverwalter (IHK) | SAP cert. Associate | DEKRA-geprüfter Bauschadenbewerter

Neutralität & Transparenz

Als unbeteiligte Dritte sind wir zur Objektivität verpflichtet und sorgen so für maximale Transparenz. Ihre Interessen sind unser Fokus.

Wir erstellen die Gutachten:

DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung

Vorsicht: Die Zertifizierungsstelle muss von der DAkkS akkreditiert sein. Es gibt viele Sachverständige die mit einer DIN 17024 Zertifizierung werben von zweifelhaften Anbietern welche dort nicht gelistet sind. 

Ausbildung

Es gibt nicht nur den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger (ö. b. u. v.) sondern Jedermann darf sich "Sachverständiger" nennen. Wir haben unser Handwerk studiert an der renommierten Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg. Zusätzlich sind wir studierte und ausgebildete FinanzwirteImmobilienwirte, Betriebswirte und Immobilienverwalter. 

Erfahrung

Erstkontakt (gerne via Mail)

Referenzen

Es gibt nicht nur den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger (ö. b. u. v.) sondern Jedermann darf sich "Sachverständiger" nennen. Wir haben unser Handwerk studiert an der renommierten Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg. Zusätzlich sind wir studierte und ausgebildete FinanzwirteImmobilienwirte, Betriebswirte und Immobilienverwalter. 

Mitglied in den Berufsverbänden

Erstkontakt (gerne via Mail)

Verbandsmitgliedschaften

Als unbeteiligte Dritte sind wir zur Objektivität verpflichtet und sorgen so für maximale Transparenz. Ihre Interessen sind unser Fokus.

Wir erstellen die Gutachten:

Erfahrung

Erstkontakt (gerne via Mail)

Stichhaltige Ergebnisse

Ob Kauf- oder Verkaufsentscheidung, ein Gutachten von diplomierten Immobiliensachverständigen hat Gewicht, beugt Diskussionen vor und sorgt für Klarheit. Viele Sachverständige sind "Einzelkämpfer", ein Team ist hier immer kompetenter und es kann auf mehr Erfahrung zurückgegriffen werden, eine gebündelte Kompetenz. Als anspruchsvoller Eigentümer einer Immobilie wissen Sie, wie bedeutend eine umfassende Sicht auf die Immobilie ist. 

BVS e.V. Verbandsmitglied
IVD e.V. Verbandsmitglied
Transparenz & Unabhängigkeit

Als unbeteiligte Dritte sind wir zur Objektivität verpflichtet und sorgen so für maximale Transparenz. Ihre Interessen sind unser Fokus.

Wir erstellen die Gutachten:

DIN 17204 zertifiziert

Eine DIN EN ISO 17024 ZErtifizierung über die DIA zert Consulting AG liegt vor. Für alle Immobilienarten (auch Spezialimmobilien) 

Diplom-Sachverständige (DIA)
Recognised European Valuer (TEGoVA)
Diplom-Sachverständige (DIA)

Für Sie vor Ort 

Ihr Vorteil: Grundsätzlich kostenfreie Anfahrt!

  • Hamburg | Tel. 040 / 57309958
  • Bremen | Tel. 0421 / 40886345
  • GÖPPINGEN: 07161 / 9163517, Am Autohof 29, 73037 Göppingen
  • Pforzheim | Tel. 07231-6089904
  • Stuttgart | Te.: 0711 / 34208953
  • Ulm | Tel. 0731 / 14115636
  • Biberach | Tel.: 07351 / 5399952
  • Konstanz | 07533 / 9192638
  • Schwäbisch Gmünd | 07171 / 9782914
  • Friedrichshafen | 07541 / 9789824
  • Berlin | Tel. 030 / 57710573
  • Würzburg
  • Nürnberg
  • München
  • Augsburg
  • Kempten
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Eco-friendly Amenities

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