IMMOBILIENSACHVERSTAENDIGER.DE | Professionelle Immobilienbewertung
"Das Gespräch mit dem zertifizierten Immobiliengutachter lohnt immer - ist doch eine kostenfreie telefonische Erstberatung immer selbstverständlich. Grundsätzlich gilt: Bei hohen Immobilienwerten ist Expertise unabdingbar, sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Das Gutachten ist Ihr Fahrplan, es muss zu 100 % verwendbar sein. Auch knifflige Fälle sind bei uns an der Tagesordnung. Da wir unser Thema mit Herzblut leben, helfen wir Ihnen gerne. Wir wissen, dass mit Ihrem Grundbesitz weit mehr verbunden ist, als bloße Zahlen es ausdrücken können. Es geht um Jahre harter Arbeit und Entbehrungen für das Haus aber auch um die Menschen dahinter. Es geht oft um ein Lebenswerk, das es zu bewahren gilt.
Verkehrswertgutachten
1 of 17 End TourGebäudebewertung
2 of 17 End TourSporting Facilities
3 of 17 End TourCentral Location
4 of 17 End TourEco-friendly Amenities
5 of 17 End TourEco-friendly Amenities
6 of 17 End TourEco-friendly Amenities
7 of 17 End TourEco-friendly Amenities
8 of 17 End TourEco-friendly Amenities
9 of 17 End TourEco-friendly Amenities
10 of 17 End TourEco-friendly Amenities
11 of 17 End TourEco-friendly Amenities
12 of 17 End TourEco-friendly Amenities
13 of 17 End TourEco-friendly Amenities
14 of 17 End TourMarker
This is a tooltip
15 of 17 End TourMarker
This is a tooltip
16 of 17 End TourMOBILIENSACHVERSTAENDIGER.DE BÜHLER & REHKUGLER Gruppe Immobilienbewertung GmbH
Die Sachverständigengesellschaft für Immobilienwertermittlung
Sie Suchen einen Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter? Wir sind Immobiliengutachter und führen Immobilienbewertungen durch. Neben Sachverständigen Stellungnahmen (Kurzgutachten) erstellen wir Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB. Der Rat eines diplomierten Sachverständigen ist in vielerlei Situationen ratsam. Die Prüfung vor einem Ankauf bewahrt vor kostspieligen Fehlern oder aber kann für deutliche Mehrerlöse sorgen, sofern Optimierungsempfehlungen wahrgenommen werden. Ob für Sie ein Vollgutachten (Verkehrswertgutachten oder Beleihungwertgutachten) oder auch nur eine Sachverständige Stellungnahme bzw. ein Kurzgutachten erforderlich ist, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen über unsere Dienstleistungen und Gutachten.
Festpreisgutachten:
Sie sind an einem Festpreis interessiert? Informationen erhalten Sie direkt unter www.immobilien-gutachten.de
Immobiliengutachten
Verkehrswertgutachten
Gem. § 194 BauGB
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Beleihungswertgutachten
Gem. § 194 BauGB
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Kurzgutachten
Gem. § 194 BauGB
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Mietwertgutachten
Gem. § 194 BauGB
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Qualifizierte Gutachten
Gem. § 194 BauGB
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Portfoliobewertungen
Gem. § 194 BauGB
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Rechte & Belastungen
Gem. § 194 BauGB
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Immobilienberatung
Gem. § 194 BauGB
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Hauskaufberatung
Gem. § 194 BauGB
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Stellungnahmen
Gem. § 194 BauGB
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Beweissicherungen
Gem. § 194 BauGB
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Investitionsrechnungen
Gem. § 194 BauGB
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Lorem Ipsum is simply dummied text of the printing and typesetting industry.
Qualifizierte Gutachten, Grundsteuergutachten, Bodenwertgutachten
Grundsteuergutachten / Qualifizierte Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.
Seit März 2023 erstellen wir auch immer häufiger sog. "Grundsteuer Gutachten" bzw. "Bodenwertgutachten" auch als "Qualifizierte Gutachten" bekannt - genauer: ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.
Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ermöglicht durch die Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4, dass ein qualifiziertes Gutachten eingereicht werden kann, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30 % von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.
Schritt 1: Wir prüfen, ob eine Abweichung > 30% vorliegt.
Schritt 2: Wir erstellen ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG
Als DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unterstützen wir Sie hierbei.
Wir haben hierzu eine spezielle Website eingerichtet, schauen Sie vorbei auf:
Gute Gründe für uns
Die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“, „Gutachter“ oder „Experte“ sind nicht gesetzlich geschützt.
Ein Qualitätsgarant ist die Auszeichnung als Diplom-Sachverständiger (DIA). Diese ist an ein mehrjähriges Studium und zahlreiche Grundvoraussetzungen gebunden, die ein Sachverständiger erfüllen muss. Darüber hinaus sind wir nach DIN 17024- sowie TEGoVA-zertifiziert.
Stichhaltige Ergebnisse
Ob Kauf- oder Verkaufsentscheidung, ein Gutachten von diplomierten Immobiliensachverständigen hat Gewicht, beugt Diskussionen vor und sorgt für Klarheit. Viele Sachverständige sind "Einzelkämpfer", ein Team ist hier immer kompetenter und es kann auf mehr Erfahrung zurückgegriffen werden, eine gebündelte Kompetenz. Als anspruchsvoller Eigentümer einer Immobilie wissen Sie, wie bedeutend eine umfassende Sicht auf die Immobilie ist.
DIN 17204 zertifiziert
Eine DIN EN ISO 17024 ZErtifizierung über die DIA zert Consulting AG liegt vor. Für alle Immobilienarten (auch Spezialimmobilien)
Vorsicht: Die Zertifizierungsstelle muss von der DAkkS akkreditiert sein. Es gibt viele Sachverständige die mit einer DIN 17024 Zertifizierung werben von zweifelhaften Anbietern welche dort nicht gelistet sind.
Transparenz & Unabhängigkeit
Als unbeteiligte Dritte sind wir zur Objektivität verpflichtet und sorgen so für maximale Transparenz. Ihre Interessen sind unser Fokus.
Wir erstellen die Gutachten:
- weisungsfrei
- unabhängig
- gewissenhaft und
- unparteiisch nach § 8 Sachverständigenordnung (SVO)
Diplom-Sachverständige (DIA)
Ausbildung & Erfahrung
Es gibt nicht nur den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger (ö. b. u. v.) sondern Jedermann darf sich "Sachverständiger" nennen. Wir haben unser Handwerk studiert an der renommierten Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg. Zusätzlich sind wir studierte und ausgebildete Finanzwirte, Immobilienwirte, Betriebswirte und Immobilienverwalter.
Recognised European Valuer (TEGoVA)
Stichhaltige Ergebnisse
Ob Kauf- oder Verkaufsentscheidung, ein Gutachten von diplomierten Immobiliensachverständigen hat Gewicht, beugt Diskussionen vor und sorgt für Klarheit. Viele Sachverständige sind "Einzelkämpfer", ein Team ist hier immer kompetenter und es kann auf mehr Erfahrung zurückgegriffen werden, eine gebündelte Kompetenz. Als anspruchsvoller Eigentümer einer Immobilie wissen Sie, wie bedeutend eine umfassende Sicht auf die Immobilie ist.
IVD e.V. Verbandsmitglied
Stichhaltige Ergebnisse
Ob Kauf- oder Verkaufsentscheidung, ein Gutachten von diplomierten Immobiliensachverständigen hat Gewicht, beugt Diskussionen vor und sorgt für Klarheit. Viele Sachverständige sind "Einzelkämpfer", ein Team ist hier immer kompetenter und es kann auf mehr Erfahrung zurückgegriffen werden, eine gebündelte Kompetenz. Als anspruchsvoller Eigentümer einer Immobilie wissen Sie, wie bedeutend eine umfassende Sicht auf die Immobilie ist.
BVS e.V. Verbandsmitglied
Stichhaltige Ergebnisse
Ob Kauf- oder Verkaufsentscheidung, ein Gutachten von diplomierten Immobiliensachverständigen hat Gewicht, beugt Diskussionen vor und sorgt für Klarheit. Viele Sachverständige sind "Einzelkämpfer", ein Team ist hier immer kompetenter und es kann auf mehr Erfahrung zurückgegriffen werden, eine gebündelte Kompetenz. Als anspruchsvoller Eigentümer einer Immobilie wissen Sie, wie bedeutend eine umfassende Sicht auf die Immobilie ist.
DIN 17024 Zertifizierungsnachweis
Möchten Sie ein Immobiliengutachten (Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB oder Kurzgutachten), eine Gutachterliche Stellungnahme oder eine Hauskaufberatung/Immobilieninspektion für Ihre Immobilie beauftragen?
Wir sind Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung.
Die Expertise von uns Immobiliengutachtern ist in allen Bereichen der Immobilienbewertung gefragt. Im Immobilienbereich ist ein Wertgutachten zur objektiven und genauen Einschätzung des Verkehrswerts unerlässlich. Wir erstellen Beleihungswertgutachten und Verkehrswertgutachten anhand normierten / standardisierten Verfahren. Selbstverständlich sind für unsere Arbeit konkrete Behördenanfragen und die Prüfung des Grundstücksmarktberichts der Stadt unerlässlich.
Handelt es sich bei Ihrem Objekt um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Dreifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder um ein Mehrfamilienhaus? Möchten Sie Ihre Immobilie kaufen oder verkaufen? In jedem Falle empfiehlt es sich, einen diplomierten Immobiliengutachter für die Marktwertermittlung bzw. Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB zu konsultieren.
Wollen Sie also Ihre Immobilie bewerten und suchen einen Immobiliengutachter der Ihnen ein fundiertes Wertgutachten erstellt, dann kontaktieren Sie uns gerne. Bitte beachten Sie, dass die Immobilienbewertung, insbesondere wenn Sie ihr Haus verkaufen oder ihre Wohnung verkaufen möchten, unbedingt ein regionaler Experte die Werteinschätzung durchführen sollte. Dabei geht eine Immobilienwertermittlung weit über die Bewertung eines Maklers (die dieser oft kostenlos anbietet) weit hinaus. Ziehen Sie also einen Immobilienverkauf durch einen Immobilienmakler in Erwägung, sollte dieser weitreichende Kenntnisse im Rahmen der Bewertung von Immobilien vorweisen können.
Wir sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 sowie TEGoVA (The European Group of Valuers Associations) zertifizierte Immobiliengutachter DIAZert (LF) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten und sind von zahlreichen Gerichten akzeptiert. Häufig benötigen unsere Auftraggeber ein Immobiliengutachten für das Familiengericht, Nachlassgericht oder Betreuungsgericht - wir helfen Ihnen weiter.
Ein Gespräch mit dem Immobiliengutachter lohnt immer. Oft sind es kleine Impulse von uns, die tausende Euro an Lehrgeld für Fehler einsparen. Unsere Erfahrung lehrt uns, dass hier oftmals an der falschen Stelle gespart wird. Gerade bei Schenkungen und dem vorweggenommenen Erbe gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten um "Steuern zu steuern". Auch bei Hauskaufberatungen und Immobilieninspektionen haben wir schon zahlreiche Existenzen bewahrt und vor teuren Fehlern gewarnt.
Ein telefonisches Erstgespräch ist kostenfrei - worauf warten Sie?
Wir sind Ihr Partner und arbeiten eng mit Ihrem Steuerberater, Anwalt oder Bankberater zusammen