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Beleihungswert
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Rechtsgrundlage: Beleihungswertermittlung für Pfandbriefbanken nach § 16 PfandBG und BelWertV.
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Definition / Leitidee: Der Beleihungswert ist ein vorsichtig ermittelter, nachhaltiger Wert mit Blick auf die zukünftige Verkäuflichkeit über den Beleihungszeitraum; spekulative Elemente sind auszuschließen.
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Wichtige Kappungsregel: Der Beleihungswert darf einen transparent und nach anerkanntem Verfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen.
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Langfrist-Fokus statt Stichtag: Beleihungswert = nachhaltig über die Darlehenslaufzeit, nicht „Momentaufnahme“.
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Deckungsrelevanz / 60%-Grenze: Für Hypothekenpfandbriefe dürfen Hypotheken nur bis zu den ersten 60% des Beleihungswerts zur Deckung verwendet werden (Beleihungsgrenze).
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Verfahren nach BelWertV (Grundsatz): Ertragswert und Sachwert sind getrennt zu ermitteln (BelWertV gibt Details/Regeln vor; je nach Objekt können Erleichterungen/Abweichungen vorgesehen sein).
Wichtige Begriffe
Marktwert vs. Beleihungswert – die saubere Abgrenzung
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Marktwert: „Was ist die Immobilie heute am Markt wert?“ (stichtagsbezogen).
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Beleihungswert: „Was ist langfristig nachhaltig als Sicherheit werthaltig und voraussichtlich erzielbar – konservativ und ohne Spekulation?“
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Praktischer Effekt: Beleihungswert liegt in der Regel ≤ Marktwert (PfandBG verbietet darüber hinauszugehen).
Hauptbegriffe (Glossar) – kurz & website-tauglich
Beleihungswert (BW): Nachhaltiger, vorsichtig ermittelter Immobilienwert als Kreditsicherheitsbasis (PfandBG/BelWertV).
Marktwert / Verkehrswert (MW): Stichtagsbezogener Preis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (BauGB § 194).
Wertermittlungsstichtag: Zeitpunkt, auf den sich der Marktwert bezieht (relevant für aktuelle Marktverhältnisse).
Beleihungszeitraum: Betrachtungszeitraum der Finanzierung; beim Beleihungswert steht die Werthaltigkeit über die Zeit im Vordergrund.
Beleihungsgrenze: Für Pfandbriefdeckung maßgeblich: 60% des Beleihungswerts (Hypothekenpfandbriefe).
Beleihungsauslauf (LTV): Verhältnis Darlehen / Wertbasis (je nach Bank: Marktwert oder Beleihungswert) – zentrale Risiko- und Konditionsgröße. (Bezug: Beleihungsgrenze/Beleihungswertsystematik)
Deckungsstock / Deckungsfähigkeit: Pfandbriefbanken dürfen nur definierte, werthaltige Deckungswerte ansetzen (Beleihungswert und Beleihungsgrenze sind dafür zentrale Mechanismen).
Ertragswert (BelWertV): Wert aus nachhaltig erzielbaren Erträgen (Miete/Pacht) nach BelWertV-Regeln.
Sachwert (BelWertV): Wert aus Bodenwert + (i. d. R.) Herstellungskosten/Alterswertminderung etc. nach BelWertV-Regeln.
Nachhaltigkeit / Spekulationsausschluss: Keine kurzfristigen Boom-Effekte, keine spekulativen Preisbestandteile; normale regionale Marktgegebenheiten und alternative Nutzungen sind zu prüfen.
Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
Als diplomierte Immobiliensachverständige erstellen wir Gutachten gem. der Sachverständigenordnung. Klar. Übersichtlich. Transparent.
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